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Aufsicht:

Die erzieherisch tätigen Mitarbeiter sind während der Öffnungszeiten des Kindergartens für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich.

Auf dem Weg zum und vom Kindergarten sind die Eltern / Erziehungsberechtigten des Kindes verantwortlich. Insbesondere tragen sie Sorge dafür, dass ihr Kind ordnungsgemäß vom Kindergarten abgeholt wird. Sie entscheiden durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Träger, ob das Kind allein nach Hause gehen darf.